Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft
"Mitten im Leben sind wir vom Tode umfangen." Mit dem Bonmot des Schriftstellers Ambrose Bierce lässt sich auch der neue Ausbildungsberuf "Bestattungsfachkraft" treffend beschreiben, der Tod als Profession. Lange Zeit hat der Bundesverband der Bestatter um die Einführung eines dreijährigen, dualen Ausbildungsberufs für seinen Berufsstand gekämpft. Bereits in den neunziger Jahren gründete der Verband ein Berufsbildungszentrum im unterfränkischen Münnerstadt. Seit August 2003 können junge Leute die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft absolvieren.
Auf sie wartet ein Beruf mit vielen Facetten, der Dienstleistung, Handwerk, soziale und kaufmännische Aspekte vereint. Die Bestattungsfachkraft regelt die notwendigen kirchlichen und behördlichen Formalitäten unter Beachtung der Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen. Weiterhin ist sie für die Terminplanung der Trauerfeierlichkeiten und der Beisetzung zuständig. Sie richtet die Särge und die Sargausstattung her, reinigt, wäscht, desinfiziert und frisiert den Verstorbenen, kleidet und sargt ihn ein. In ländlichen Gebieten ist sie auch für die Herstellung der Gräber verantwortlich. In den Städten, wo für das Ausheben der Gräber die Friedhofsverwaltungen zuständig sind, muss sie sich versichern, dass die Arbeiten auch ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Zusätzlich erfordert der Beruf gute Menschenkenntnis. Denn neben allen rechtlichen, kaufmännischen und handwerklichen Aspekten spielt die soziale Komponente die wichtigste Rolle in unserem Beruf. Die Bestattungsfachkraft muss vor allen Dingen die Hinterbliebenen durch die psychisch sehr belastende Situation begleiten, sich ihnen hinwenden, sie fachkundig und sensibel beraten. Dazu gehört auch, als Ansprechpartner außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stehen. Doch nicht alle Menschen kommen erst zu uns, wenn ein Trauerfall eintritt. Viele möchten ihre Angelegenheiten schon vor dem Tod regeln. Die kompetente Vorsorgeberatung gehört zum Aufgabenspektrum der Bestattungsfachkraft. Für die Ausbildung in unserem vielseitigen Beruf ist ein Realschulabschluss wünschenswert. Da nicht alle Berufsinteressenten aus einem Familienbetrieb kommen, werden die Auszubildenden langsam in das Gewerbe eingeführt.
Engel
Berufsbild des Bestatters(Auszug)
RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Standesregeln für Bestatter
Information des diensthabenden Arztes wegen dem nötigen Totenschein
Annahme von Sterbefällen und erster Trost der Hinterbliebenen
verbindliche Terminabsprache zur Abholung
Abholung des Entschlafenen
Treffen von Regelungen wegen Träger und Transport
Einsargung, Waschung, Ankleidung der Verstorbenen
Beratung über Sarg, Urne, Blumen, Drucksachen, Inserate
Erledigung von erteilten Aufträgen (Inserate, Danksagungen, Blumen)
Hilfeleistung bei Haushaltsauflösungen und Versorgung/Unterbringung von verwaisten Haustieren
Abmeldung von Telefon, Zeitungen, Mitgliedschaften, Versicherungen
Abmeldung der Rente
Anmeldung und Abwicklung des Sterbefalles bei Lebensversicherungen und Abrechnung mit den Hinterbliebenen
Absprachen und Terminvereinbarungen mit Redner, Pfarrer, Kirche, Gaststätte, Musiker, Friedhofsverwaltung wegen des Tages der Trauerfeier
Überprüfung oder Erledigung der gewünschten Dekorationen·Besorgung von Sterbeurkunden und anderen benötigten oder auch fehlenden Unterlagen und Dokumenten bei den entsprechenden Ämtern
Besorgung der benötigten Unterlagen bei Überführungen in das Ausland von den jeweiligen Konsulaten
Beantragung von Hinterbliebenenrenten und Vorschüssen
Erledigung von Diensten für auswärtige oder ausländische Bestatter (z.B. Behördengänge)
menschliche Betreuung und Trost für Hinterbliebene möglicherweise auch noch lange nach der Beisetzung und auch schon bei beglichener Rechnung
transparente Beratung betreff Bestattungsvorsorge, Vorlage mehrerer Angebote zum Vergleich
Überführungen an auswärtige Orte oder zum Krematorium
Vorbereitungen für internationale Überführungen
Herstellung und Versand von Trauerdrucksachen·Bereitstellung/Anmieten von Räumlichkeiten für gewünschte Aufbahrungen oder Orten stiller Abschiednahme im kleinen Kreis·würdige Herrichtung des Verstorbenen
Durchführung gewünschter Foto- oder Filmaufnahmen
Auslegung von Kondolenzlisten·allgemeine Informationen zu Erbfragen
nötige Gespräche mit Krankenhaus- und Altersheimleitungen